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Kann es sein, dass die Ewigkeitsklausel (Artikel 79) einfach mal so gar nicht funktioniert?

Geschützt von der Ewigkeitklausel ist auch Artikel 3 Abs. 3 "Niemand darf wegen seines Geschlechtes [...] benachteiligt oder bevorzugt werden."

Dann wird 1968 Artikel 12a eingeführt, der eine Dienstpflicht nur für Männer festschreibt.

Dagegen wird dann 2006 geklagt und dass Bundesverfassungsgericht urteilt, Artikel 12a habe "gleichen verfassungsrechtlichen Rang wie Art 3 Abs 2 und 3". (Punkt 6 im Urteil BVerwG 6 B 9.06).

WTF? Wie funktioniert dann Artikel 79 überhaupt? Das gehört zu den Dingen, die ich gerne meinen damaligen Politiklehrer fragen würde.